Um unterwegs unabhängig vom Schätzchen mobil zu sein, ist ein „Mini-Schätzchen“ sehr hilfreich.
Da gibt es die verschiedensten Lösungsansätze.
Lösungsansätze (Beispiele)
| Lösung | Mein (!) Kommentar |
|---|---|
| Fahrrad (manuell) | Für unsportliche Menschen wie mich nur für (sehr!) kurze Strecken ohne Steigungen geeignet. |
| Fahrrad (elektrisch) | Teuer und für Einkäufe nur bedingt geeignet. |
| Zweitwagen auf Anhänger (z.B. SMART) | Sehr teuer und als Anhänger für mein 123PS-Schätzchen ungeeignet. |
| E-Scooter bis 25 km/h | Günstig im Unterhalt und Versicherung (Versicherungskennzeichen). Für längere Strecken und für Einkäufe nur bedingt geeignet. In manchen Ländern werden deutsche Versicherungskennzeichen nach nationalem (!) Recht nicht anerkannt! Das kann sehr (!) teuer werden. |
| E-Scooter über 25 km/h | Günstig im Unterhalt und Versicherung (Versicherungskennzeichen). Für längere Strecken und für Einkäufe gut geeignet. In manchen Ländern (z.B. Spanien) werden deutsche Versicherungskennzeichen nach nationalem (!) Recht nicht anerkannt! Das kann sehr (!) teuer werden. |
| Motorroller bis 50 Kubikzentimeter | Günstig im Unterhalt und Versicherung (Versicherungskennzeichen). Preiswert und gut nutzbar. Eventuelle Gewichtsprobleme auf der Hinterachse bei Heckträgern. In manchen Ländern (z.B. Spanien) werden deutsche Versicherungskennzeichen nach nationalem (!) Recht nicht anerkannt! Das kann sehr (!) teuer werden. |
| Motorroller 125 Kubikzentimeter | Dank offiziellem, schwarzem Kennzeichen in allen Ländern akzeptiert. Für längere Strecken und für Einkäufe prima geeignet. Eventuelle Gewichtsprobleme auf der Hinterachse bei Heckträgern. |
Meine Lösungen
Fahrrad (manuell)
Wer mich kennt, weiß meine sportliche Fitness bestens einzuschätzen.
Ich hatte auch tatsächlich in den ersten Monaten unterwegs ein Fahrrad zusätzlich zum kleinen Roller dabei. Aber genutzt hab ich aus Faulheitsgründen das gute Stück eigentlich nie wirklich.
Somit war die Halbwertszeit des Fahrrad-Modells eher recht kurz.
Motorroller bis 50 Kubikzentimeter
Um auch für längere Strecken unabhängig vom Schätzchen mobil zu sein, besorgte ich mir einen billigen Kleinroller. Dieser funktionierte nach einigen Restaurationsaufgaben auch prima und zuverlässig. 
In Spanien ergab sich allerdings ein Problem, da dort die deutschen Versicherungskennzeichen laut spanischem Recht nicht anerkannt werden!
Meinem Camp-Nachbarn kostete dieses einen Betrag von 500 Euro bei der Guardia Civil.
Da ich auf solche Angebote nicht erpicht war, wurde der Kleine nach der Rückkehr in Deutschland durch ein größeres Modell (mit schwarzem Kennzeichen!) ersetzt.
Motorroller 125 Kubikzentimeter
Als offizielle Lösung für das Motorroller-Problem schaffte ich mir einen tollen „Kymco Agility city 125“ an. Das war wirklich ein tolle Schiffchen und machte sehr viel Spaß.
Dank des schwarzen D-Kennzeichens, waren auch keine internationalen Probleme mehr zu erwarten und das gute Stück reiste mit uns von Lettland bis Portugal quer durch Europa. Das hohe Gewicht konnte durch den coolen Motorradträger mit Seilwinde (!) bestens transportiert werden.
Allerdings führte genau dies wiederum zu einem neuen Thema.
Bei einer Wiegung wurde festgestellt, dass durch die Kombination des Rollers mit dem massiven Träger eine Überladung der letzten Achse am Schätzchen festgestellt 😢
Folglich musste ich mich auch wieder von dieser Lösung verabschieden und tollen Roller samt Träger abgeben 😢
E-Scooter über 25 km/h
Aktuell nutze ich nun einen leichteren Träger, der auf der Anhängekupplung vom Schätzchen montiert ist und bei weitem nicht so viel wiegt, wie der SAWIKO-Träger.
Darauf steht ein FREERIDE X2 EU-COC. Dieser erfüllt nun endlich alle meine Vorraussetzungen für die unabhängige Mobilität.
Er hat eine große Reichweite und Leistung dank Allradantrieb und fährt auch ziemlich flink.
Genau das machte es allerdings in Spanien wieder zum Problem mit dem Kennzeichen.
Da der Scooter schneller als 45 km/h fährt und „nur“ ein deutsches Versicherungskennzeichen hat, wurde ich im März 2025 in Torrox von einem freundlichen (!) Polizisten um eine Spende von 1.000 Euro gebeten 🤢
Da hat auch eine Diskussion über die ordnungsgemäße Zulassung in Deutschland keine Abhilfe gebracht. Dank der Gnade des Polizisten durfte ich aber wenigstens „kostenlos“ bis zum Stellplatz fahren.
Die um Hilfe und Aufklärung gebetene örtliche Polizeistation entsendete kurzerhand zwei ebenfalls superfreundliche Polizisten zum Stellplatz. Diese beiden versuchten wirklich alles, und telefonierten mit Behörden und Ministerien, um eine Lösung für mein Problem zu finden. Vielen Dank dafür nochmals an die Polizeistation in Torrox 😉
Leider war das Ergebnis nicht wirklich positiv: Ohne schwarzen Kennzeichen, darf in Spanien ein Fahrzeug nicht schneller als 25 km/h fahren! Und auch keine Sitzmöglichkeit haben!
Eine Lösung hätte mir zwar eine spanische Zulassung gegeben, aber ohne spanische Wohnadresse?!
Folglich war der Scooter in den letzten spanischen Frühlingswochen nicht mehr benutzbar.
Ein Anruf bei der KFZ-Zulassungsstelle in Deutschland ergab, dass ich eine „Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder“ bekommen könnte. Dazu müsste ich lediglich bei der Behörde vorstellig werden.
Also begab ich mich im August 2025 zu dieser Behörde. Dort wurde ich nach einer vorliegenden EVB gefragt. Da ich davon nichts wusste, war der Weg also umsonst. Aber nicht ganz. Schließlich bekam ich och folgende Informationen zu den Voraussetzungen zur freiwilligen Zulassung:
- – Vorlage einer Bescheinigung eines aaS über die ausreichende Beleuchtung der Kennzeichen.
(Die Breite der Kennzeichen darf 255 mm nicht unterschreiten) - – DB eines aaS, die alle für die Zulassung erforderlichen Daten enthält.
- – HU ist nicht erforderlich!
- -Es sind sowohl ZBl als auch ZBIl auszustellen.
(In Feld 22 keine weiteren Hinweise, auch u: insbesondere nicht, dass keine HU erforderlich ist.)

Okay, jeder weiß natürlich sofort, was ein aaS oder ein DB sein soll.
Hier die Auflösung:
ein „aaS“ ist ein „amtlich anerkannten Sachverständiger“ (z.B. TÜV) und ein „DB“ ist keine Datenbank, sondern ein „Datenblatt“ eines aaS. (Das Datenblatt enthält dieselben Informationen wie das Dokument des Herstellers.)
Also bin ich zur nächsten HU-Stelle gefahren und dort um Hilfe gebeten.
Der gute Mann war allerdings „nur KÜS“ und kein „aaS“.
Diesen gibt es direkt beim TÜV. Also einen Termin online beim TÜV gemacht. Leider gelten die Online-Termine nicht für einen aaS-Termin.
Dieser muss gesondert per Mail beantragt werden.
Dauerte auch nur zwei Wochen, bis ich einen telefonischen Termin bekam.
Dabei wurde ich um Zusendung von Fotos des Scooters gebeten.
Nach der Übermittlung der gewünschten Bilder bekam ich einige Tage später dann vom aaS folgende ernüchternde Antwort:
„Bei der Anbringung des Kennzeichens ist vor allem § 30c Abs. 1 StVZO zu beachten. Danach dürfen am Umriss der Fahrzeuge keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. Mit der Anbringung eines Versicherungskennzeichens bzw. einer Versicherungsplakette ist eine Gefährdung grundsätzlich vermeidbar, da vom Hersteller die Anbringung einer vorgeschriebenen Kennzeichnung bauartgerecht vorgesehen ist. Deshalb kann der durch § 3 Abs. 3 FZV i.V.m § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 FZV eröffneten freiwilligen Zulassung aus praktischen Gründen nicht nachgekommen werden.“
Das Problem an sich liegt wohl daran, dass seit einiger Zeit, keine neuen „zweizeiligen“, schmalen Kennzeichen gemacht werden dürfen. Deshalb auch oben die Angabe „Die Breite der Kennzeichen darf 255 mm nicht unterschreiten“. Es dürfen wohl nur noch „einzeilige“ und damit breitere Kennzeichen erstellt werden.
Damit würde die Silhouette des Fahrzeuges unzulässig verändert werden und sich im Falle eines Unfalls jemand am Kennzeichen verletzen.
So jedenfalls die Aussage des aaS 😖
🤢🤢🤢🤢
AAAARRRGGGHHHH
🤢🤢🤢🤢
Also fahre ich mit dem tollen Scooter weiterhin mit Versicherungskennzeichen und hoffe darauf, im Ausland damit nicht „erwischt“ zu werden. 🙃
Die inoffizielle (!) Lösung wäre auch ein folgendes Kennzeichen,
was ich aber wohl leider nicht erhalten kann:
